Privatkrankenversicherung
im Vergleich:
In
der Privatkrankenversicherung sind
alle Angestellten und Selbständige
sowie Beamte und Freiberufler versicherbar.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze
bzw. Einkommensgrenze beträgt
für Angestellte ab 2005:
Monatliches Brutto 3.900,-- Euro oder
jährlich 46.800,-- Euro. Einmalzahlungen
wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
können dabei dem Jahreseinkommen
zugerechnet werden. Zuerst ist jedoch
immer zu prüfen ob man über
der Beitragsbemessungsgrenze liegt
und eine private Krankenversicherung
damit für einen in Frage kommt.